WEITERBILDUNGEN

Online: Nachweis des Schallschutzes nach DIN 4109

Mit der Neufassung der DIN 4109 (Ausgabe 2016/2018) sind wesentliche Änderungen gegenüber der Vorgängerausgabe verbunden. Während die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung von der Größenordnung im Wesentlichen beibehalten wurden, gibt es bei den rechnerischen Nachweisen erhebliche Änderungen. Nach neuer DIN 4109 ist es erforderlich, die Schallübertragung über die flankierenden Bauteile zukünftig detailliert rechnerisch zu erfassen. Die dazu erforderlichen Eingangsdaten sind in einem umfangreichen Bauteilkatalog für verschiedene Bauweisen und Bauelemente zusammengestellt. Den Nachweisverfahren für die Luft- und Trittschalldämmung liegt außerdem erstmalig ein Sicherheitskonzept zugrunde, das eine Modifikation der schalltechnischen Kenngrößen mit einem Sicherheitsabschlag bzw. –zuschlag vorsieht. Weitere Änderungen betreffen auch den Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm. Dieser kann zukünftig genauer durchgeführt werden, indem die Anforderungen in Abhängigkeit von der Raumart differenzierter berücksichtigt werden. Die normativen Regeln zum Nachweis der Schalldämmung werden ausführlich dargestellt und anhand von praxisorientierten Beispielen erläutert. Dabei wird auch auf Besonderheiten und rechtliche Aspekte eingegangen.

Inhalt:

  • Einführung und Grundlagen
  • Anforderungen an den Schallschutz in Gebäuden nach DIN 4109
  • Nachweis der Luftschalldämmung
  • Nachweis der Trittschalldämmung
  • Nachweis der Luftschalldämmung gegenüber Außenlärm
  • Beispiele


Referent:
Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt Universität Siegen

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Thema:Konstruktiver Ingenieurbau
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Datum:19.02.2021,  09:30 Uhr - 17:00 Uhr
Ort:
Fortbildungspunkte:8
Kontakt:Vanessa Weiss
E-Mail: weiss@ing-net.de


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