Die neue VOB 2019
Die neue VOB/A ist am 19.2.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Der Abschnitt 1 der VOB/A für die nationalen Bauvergaben ist bereits seit dem 19.02.2019 zwingend in Sachsen-Anhalt anzuwenden. Der Abschnitt 2. für Bauvergaben mit einem Auftragswert
jenseits der 5.548.000 € netto gilt ab der Änderung der Vergabeverordnung. Das Seminar zeigt praxisnah, wie die Bauvergaben unter Anwendung der VOB 2019 rechtssicher und effektiv durchgeführt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die neuen Spielräume die sich sowohl für die Auftraggeber als auch die Auftragnehmer aus der neuen VOB/A ergeben und wie diese genutzt werden können.
Aufgezeigt werden des Weiteren die Verknüpfungen des neuen Bauvergaberechts mit dem Fördermittelrecht. Zunehmend sehen sich Ingenieure damit konfrontiert, dass sie in Haftung genommen werden, wenn die von ihnen betreute Kommune Fördermittel zurückzahlen
muss. Eine solche Haftung kann vermieden werden.
Weitere Seminarschwerpunkte:
- zutreffende Ermittlung des Auftragswertes
- Auswahl der passenden Verfahrensart
- Besonderheiten bei Bauleistungen zu Wohnzwecken
- Erleichterungen beim Eignungsnachweis
- Nachforderung von fehlenden Unterlagen und Erklärungen
- Umgang mit mehreren Hauptangeboten
- eVergabe
- aktuelles zur Fördermittelrückforderung
- ungewöhnlich niedrige/hohe Angebotspreise
- Umsetzungsstand UvgO
- Änderungen im VHB
Referent:
RA Ralf M. Leinenbach
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Preise:
Der angegebene Preis (ohne MwSt.) beinhaltet die Seminarunterlagen.
Thema: | Recht, Honorar | |
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Gebühren: | Mitglieder: andere: | 95.00 € 175.00 € |
Datum: | 29.10.2019, 09:30 Uhr - 13:30 Uhr | |
Ort: | Roncallihaus Max-Josef-Metzger-Straße 12/13 39104 Magdeburg | |
Kontakt: | Vanessa Weiss Telefon: 0391 6288950 E-Mail: weiss@ing-net.de |