VERANSTALTUNGEN

Modellkonformität nach ImmoWertV und ImmoWertA

Die Modellkonformität nach § 10 ImmoWertV und ImmoWertA in der täglichen Praxis

Mit den Regelungen des § 10 ImmoWertV und den ergänzenden Erläuterungen in der ImmoWertA ist zwingend für alle Fälle der Immobilienbewertung der Grundsatz der Modellkonformität einzuhalten. Diese Vorschriften und Empfehlungen sind in der Praxis eines Sachverständigen nicht immer vollständig anwendbar. Auch bei den Gutachterausschüssen und ihren Geschäftsstellen können die Anforderungen der ImmoWertV und der ImmoWertA nicht oft umfassend erfüllt werden.

Der Grundsatz der Modellkonformität in § 10 ImmoWertV gilt nicht nur für Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze, sondern auch für die weiteren für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Umrechnungskoeffizienten für die GFZ oder die Grundstücksgröße, Vergleichsfaktoren für Grundstücke oder Erbbaurechte, Vervielfältiger oder Ertragsfaktoren.

Zu den weiteren Inhalten gehören:

  • der Umgang mit der Stichprobe der Daten, wenn ein Wertermittlungsobjekt nicht durch eine Stichprobe abgebildet wird,
  • eine Berücksichtigung des Stichtags der erforderlichen Daten in Verbindung zum Wertermittlungs- oder Qualitätsstichtag bei der Wertermittlung,
  • Fragen zur Situation, dass keine erforderlichen Daten durch Gutachterausschüsse oder Dritte zur Verfügung stehen oder
  • eigene Ableitungen von Liegenschaftszinssätzen oder Sachwertfaktoren durch Sachverständige bei der Wertermittlung einzelner oder mehrere Grundstücke.

  • Der Umgang mit der Modellkonformität nach ImmoWertV und die Grenzen der Anwendung in der Praxis sollen erläutert werden und mit praktischen Beispielen ergänzt Hilfen für die Erstattung von Gutachten aufzeigen. Die Ableitung und Darstellung der Daten für die Modellkonformität durch Gutachterausschüsse oder durch Verbände, Unternehmen, Hochschulen sowie die fachlichen Anforderungen an entsprechende Veröffentlichungen werden diskutiert und für eine sinnvolle Nutzung bei der Immobilienbewertung geprüft.

    Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit den erforderlichen Modellbeschreibungen wie deren Vollständigkeit, Verständlichkeit und Genauigkeit. Insbesondere wird erörtert, wie mit Abweichungen zum jeweiligen Modell bei der Bewertung umzugehen ist und wie die Berücksichtigung bei den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu erfolgen hat.

    Alle Teilnehmer sind aufgefordert, eigene Beispiele bereits vor dem Seminar zu übermitteln (info@sachverstaendiger-bischoff.de), damit sie soweit möglich im Seminar behandelt werden können.

    Referent:
    Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff REV, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mitglied im Verband der vereidigten Sachverständigen VVS und BVS, Recognised European Valuer

    Der angegebene Preis (zzgl. MwSt.) beinhaltet die digitalen Seminarunterlagen.

    Thema:Sachverständigenwesen
    Gebühren:Mitglieder:
    andere:
    180.00 €
    360.00 €
    Datum:01.10.2025,  09:30 Uhr - 17:00 Uhr
    Ort:Schulungsraum der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt
    Hegelstraße 23 (4. Etage)
    39104 Magdeburg
    Fortbildungspunkte:8
    Kontakt:Monique Deutscher
    Telefon: 0391/6288990
    E-Mail: deutscher@ing-net.de


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