Barrierefreiheit im Kontext zum Brandschutz
Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung mit der Architektenkammer Sachsen-Anhalt
Welche Rolle spielt die Barrierefreiheit bei Planungen zum Brandschutz, wie kann Barrierefreiheit im Brandschutz umgesetzt werden und welche Maßnahmen sind notwendig, wenn eine barrierefreie Selbstrettung nicht möglich ist?
Barrierefreiheit ist nicht ausschließlich die Frage nach der Zugänglichkeit einer baulichen Anlage für Menschen mit Behinderung. Vielmehr muss bei der Planung und Umsetzung von baulicher Barrierefreiheit gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderung im Gefahrenfall gleichberechtigt einen gefährdeten Bereich selbstständig verlassen und sich in Sicherheit bringen können, ohne auf die Hilfe durch andere Personen angewiesen zu sein. Neben der Darstellung von gesetzlichen Anforderungen zu Barrierefreiheit und Brandschutz soll vor allem aufgezeigt werden, welche Anforderungen beachtet werden müssen, um Barrierefreiheit in Planungen zum Brandschutz umzusetzen, welche Möglichkeiten es gibt und wie mit Situationen umgegangen werden muss, bei denen keine Selbstrettung möglich ist.
Inhalte:
Referentin:
Dipl.-Ing. Kerstin Rolf, Architektin, Referentin Hochbau, Landesfachstelle für Barrierefreiheit, Unfallkasse Sachsen-Anhalt, Zerbst (Anhalt)
Der Preis versteht sich inklusive der Seminarunterlagen zzgl. Mehrwertsteuer.
Thema: | Barrierefreiheit | |
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Gebühren: | Mitglieder: andere: | 120.00 € 240.00 € |
Datum: | 30.10.2024, 09:30 Uhr - 17:00 Uhr | |
Ort: | Halle (Saale) | |
Fortbildungspunkte: | 8 | |
Kontakt: | Monique Deutscher Telefon: 0391/6288990 E-Mail: deutscher@ing-net.de |